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24-Stunden-Betreuung und Pflege

Der größte Vorteil einer 24-Stunden-Betreuung ist die kontinuierliche Anwesenheit einer Personenbetreuerin,
die sich in einem zwei bis fünfwöchigem Turnus abwechseln.

Nach einem ausführlicher Erstberatungsgespräch und der Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
ist die Betreuung in der Regel binnen 3 bis 6 Tagen möglich.

Meine Leistungen

  • Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs durch eine Diplomierte Pflegefachkraft
  • Information über die Rahmenbedingungen der 24 Stunden Personenbetreuung (gesetzliche Grundlagen, Tätigkeitsumfang und Kosten bzw. Fördermöglichkeiten)
  • Hausbesuch zur Beurteilung bzw. Beratung zu den Gegebenheiten vor Ort (z.B. barrierefreie Adaptierungen, etc)
  • Überleitung in die häusliche Pflege- und Betreuung, (fachlich-pflegerische Übergabe zwischen Spital, Entlassungsmanagement, Rehabilitationseinrichtung oder Pflegeheim)
  • Hilfestellung bei der Organisation von Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Verbandsmaterial, Inkontinenzmaterial, Patientenlifter, Treppenlift, Antidekubitussysteme, Duschrollstuhl, etc.)
  • Rücksprache mit für Ihren Bedarf in Frage kommenden Personenbetreuerin über den im Rahmen der Erhebung festgestellten Betreuungs- und Pflegebedarf.
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  • Vermittlung einer geeigneten Personenbetreuerin
  • Dokumentationserrichtung
  • Schulung und pflegerisch-fachliche Unterstützung der Personenbetreuerin: Medikamentengabe, Besonderheiten der Ernährung im Alter, Demenzbetreuung, Mobilisation, Anlegen von Bandagen/Stützstrümpfe, Dekubitusprophylaxe, Dekubitusversorgung, Harnkatheterversorgung, s.c. Infusionen, Blutzuckerkontrolle, s.c.Injektionen z.B Insulin/ Lovenox, Kolostomieversorgung, PEG-Sonde, O2-Gabe, etc.
  • Erteilung der Kompetenzerweiterung gemäß § 15 Abs. 7 und § 3b Abs. 2 laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • Neuerlicher Hausbesuch während des ersten Turnus zur Abklärung allfälliger Fragen
  • Dieser Ablauf wiederholt sich nach dem ersten Turnus beim Eintreffen der zweiten für Sie vorgesehenen Personenbetreuerin
  • Vertragserrichtung zwischen Auftraggeber und Personenbetreuerin
  • Unterstützung bei der behördlichen Anmeldung/Ummeldung der Personenbetreuer/innen
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Förderansuchen (Pflegegeld, 24-Stunden-Förderung/ Sozialministerium)
  • Bei Bedarf sind bis zu vier Wechsel der Personenbetreuerin in der Vermittlungsgebühr inkludiert
  • Ab dem dritten Betreuungsmonat ist ein Wechsel der Personenbetreuer/in durch die monatliche Qualitätssicherungsgebühr abgedeckt
  • Die einmalige Vermittlungsgebühr beinhaltet max. fünf Hausbesuche (inkl. Erstberatungsgespräch)
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Informationen zum Einsatz der Personenbetreuerinnen

  • Die Personenbetreuerinnen wechseln sich in einem 2-wöchigen (max. 5-wöchigen) Turnus ab
  • Von den Personenbetreuerinnen wird am Ende des jeweiligen Betreuungsturnus eine Honorarnote ausgestellt
  • Im Krankheitsfall der Personenbetreuerin wird ein entsprechender Ersatz zur Verfügung gestellt
  • Die Freizeitregelung wird individuell zwischen Klient/Familie und der jeweiligen Betreuungskraft vereinbart. (mind. 2h/Tag). Falls notwendig kann diese durch ein zusätzliches Honorar von € 10,00 pro Tag abgegolten werden. (Notwendigkeit der kontinuierliche Anwesenheit z.B. bei Demenz)
  • Die Freizeitregelung wird individuell zwischen Klient/Familie und der jeweiligen Betreuungskraft vereinbart. (mind. 2h/Tag). Falls notwendig kann diese durch ein zusätzliches Honorar von € 10,00 pro Tag abgegolten werden. (Notwendigkeit der kontinuierliche Anwesenheit z.B. bei Demenz)

Tätigkeitsbereiche von Personenbetreuerinnen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern), etc.
  • Unterstützung bei der Lebensführung: Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
  • Gesellschafterfunktion: Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten.
  • Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die betreute Person.
  • Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel, beispielsweise einen Urlaub oder einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt.
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Wenn medizinische bzw. pflegerische Gründe vorliegen dürfen Personenbetreuerinnen folgende Tätigkeiten nicht tun, außer die Tätigkeiten wurden von einer Diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/einem Arzt delegiert/übertragen

  • Jegliche pflegerischen Tätigkeiten
  • Unterstützung bei der Lebensführung: Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer

Folgende Tätigkeiten dürfen von den Personenbetreuerinnen ausnahmslos nur nach Delegation/Übertragung durch eine Diplomierte Pflegefachkraft bzw. Ärztin durchgeführt werden

  • Verabreichung von Medikamenten
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden, Anführung des Verbindens von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundauflagen oder Beta-Isodona, etc.
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
  • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen
  • Weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten, sofern diese einen zu den in den genannten Tätigkeiten vergleichbaren Schwierigkeitsgrad oder vergleichbare Anforderungen aufweisen.
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Kontaktdaten

Petra Vesely
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft
familyhealth.vesely@drei.at
0664/73501745