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24-Stunden-Betreuung und Pflege

Der größte Vorteil einer 24-Stunden-Betreuung ist die kontinuierliche Anwesenheit einer Personenbetreuer/-in in den eigenen vier Wänden,
die sich in einem zwei bis fünfwöchigem Turnus abwechseln.

Nach einem ausführlicher Erstberatungsgespräch und der Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
ist die Betreuung in der Regel binnen 1 Woche möglich.

Meine Leistungen

  • Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs durch eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft
  • Information über die Rahmenbedingungen der 24 Stunden Personenbetreuung (gesetzliche Grundlagen, Tätigkeitsumfang und Kosten bzw. Fördermöglichkeiten)
  • Hausbesuch zur Beurteilung bzw. Beratung zu den Gegebenheiten vor Ort (z.B. barrierefreie Adaptierungen, etc)
  • Hilfestellung bei der Organisation von Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Verbandsmaterial, Inkontinenzmaterial, Patientenlifter, Treppenlift, Antidekubitussysteme, Duschrollstuhl, etc.)
  • Rücksprache mit für Ihren Bedarf in Frage kommenden Personenbetreuer/-in über den im Rahmen der Erhebung festgestellten Betreuungs- und Pflegebedarf.
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  • Vermittlung einer geeigneten Personenbetreuer/-in
  • Dokumentationserrichtung
  • Schulung und pflegerisch-fachliche Unterstützung der Personenbetreuerin: Medikamentengabe, Besonderheiten der Ernährung im Alter, Demenzbetreuung, Mobilisation, Anlegen von Bandagen/Stützstrümpfe, Dekubitusprophylaxe, Dekubitusversorgung, Harnkatheterversorgung, s.c. Infusionen, Blutzuckerkontrolle, s.c.Injektionen z.B Insulin/ Lovenox, Kolostomieversorgung, PEG-Sonde, O2-Gabe, etc.
  • Erteilung der Kompetenzerweiterung gemäß § 15 Abs. 7 und § 3b Abs. 2 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • Neuerlicher Hausbesuch während des ersten Turnus zur Abklärung allfälliger Fragen
  • Dieser Ablauf wiederholt sich nach dem ersten Turnus beim Eintreffen der zweiten für Sie vorgesehenen Personenbetreuer/-in
  • Vertragserrichtung zwischen Auftraggeber und Personenbetreuer/-in
  • Unterstützung bei der behördlichen Anmeldung/Ummeldung der Personenbetreuer/-innen
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Förderansuchen (Pflegegeld, 24-Stunden-Förderung/ Sozialministerium)
  • Bei Bedarf sind bis zu vier Wechsel der Personenbetreuer/-in in der Vermittlungsgebühr inkludiert
  • Ab dem dritten Betreuungsmonat ist ein Wechsel der Personenbetreuer/-in durch die monatliche Qualitätssicherungsgebühr abgedeckt
  • Die einmalige Vermittlungsgebühr beinhaltet max. fünf Hausbesuche (inkl. Erstberatungsgespräch)
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Informationen zum Einsatz der Personenbetreuer/-innen

  • Der Wechsel findet in einem 2- bis 5-wöchigen Turnus statt
  • Von den Personenbetreuer/-innen wird am Ende des jeweiligen Betreuungsturnus eine Honorarnote ausgestellt
  • Im Krankheitsfall der Betreuungskraft wird zeitnah ein entsprechender Ersatz zur Verfügung gestellt
  • Die Freizeitregelung wird individuell zwischen Klient/Familie und der jeweiligen Betreuungskraft vereinbart. (mind. 2h/Tag). Falls notwendig kann diese durch ein zusätzliches Honorar von € 10,00 pro Tag abgegolten werden. (Notwendigkeit der kontinuierliche Anwesenheit z.B. bei Demenz)
  • Den Personenbetreuer/-innen ist vom Klienten/Familie ein geeignetes separates Zimmer zur Verfügung zu stellen

Tätigkeitsbereiche von Personenbetreuer/-innen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern), etc.
  • Unterstützung bei der Lebensführung: Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
  • Gesellschafterfunktion: Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten.
  • Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die betreute Person.
  • Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel, beispielsweise einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt.
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Wenn medizinische bzw. pflegerische Gründe vorliegen, dürfen folgende Tätigkeiten nur nach Delegation durch eine Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft von Personenbetreuer/-innen durchgeführt werden.

  • Jegliche pflegerischen Tätigkeiten
  • Hilfe bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfe beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
  • Hilfe beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

Folgende Tätigkeiten dürfen neben Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkräften auch von Ärzten an Personenbetreuer/-innen delegiert werden:

  • Verabreichung von Medikamenten
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden, Wundversorgung
  • Verabreichung von subkutanen Injektionen
  • Blutzuckerbestimmung
  • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen
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KOSTENAUFSTELLUNG (Preisbeispiel für 30 Tage)

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Kontaktdaten

Petra Vesely
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft
familyhealth.vesely@drei.at
0664/73501745